Menschenrechte und Datenschutz gelten für alle. So sollte es sein. Ab Montag tritt aber eine neue Verordnung in Kraft, bei der das Deutsche Institut für Menschenrechte ziemliche Bedenken hat.
Es geht dabei um die neue Nutzung der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC. Dort werden schon seit 15 Jahren Fingerabdrücke von allen Asylsuchenden erfasst, damit die Behörden sofort merken, wenn jemand in mehreren europäischen Ländern einen Asylantrag stellt. Neu ist, dass ab Montag diese Datenbank für Polizei, Europol und andere Strafverfolgungsbehörden geöffnet wird. Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte gibt ein Beispiel:
Die Polizei findet an irgendeinem Tatort Fingerabdrücke. Und dann macht man ’nen Abgleich in Eurodac. Dann könnte es ’nen Treffer geben. Und dann wüsste die Polizei: „Okay, wir haben jetzt aufgrund dieses Treffers die Vermutung, dass es sich um Person XY handelt, die eben meinetwegen in so ’nem Lastwagen als Schlepper irgendwie am Steuer gesessen hat.“
Vielleicht war’s aber auch kein Schlepper, sondern einfach ein Flüchtling. Und da sagt der Datenschutz- und Menschenrechtsexperte: Das ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte.
Das Problem ist, dass eben die Asylsuchenden nicht mehr länger nur als Asylsuchende behandelt werden, sondern potenziell wie Kriminelle, weil sie auf eine Stufe gestellt werden mit polizeilich kontrollierten Straftätern und Verdächtigen. Im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung.
Damit der Abgleich mit den Daten der Asylsuchenden nicht zur Regel wird, sieht die Verordnung sogenannte Prüfstellen vor. Die müssen erst die Freigabe erteilen. Gut, aber:
Das Problem ist nur, dass es sich eben nicht um ’ne richterliche Prüfung handelt, sondern es ist die Polizei, die sich selber kontrolliert.
Mit unabhängiger Prüfung hat das nach Töpfers Meinung nichts zu tun. Er sagt, diese Verordnung hätte so gar nicht verabschiedet werden dürfen. Auch, weil die Folgen für Asylsuchende erheblich sind für den Fall von fehlerhaften Daten:
… und es schon Menschen passieren kann, dass die dann plötzlich an der Außengrenze als Schlepper und vielleicht sogar als ausländischer Kämpfer, obwohl sie das gar nicht sind.
Stefan Erbe, Evangelische Redaktion